§1 Beitragszweck
Die Beiträge dienen der Geschäftsfähigkeit des Vereins und werden ausschließlich zu Zwecken des Vereins verwendet.
§2 Beitragspflicht
Jedes ordentliche Mitglied ist zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge verpflichtet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§3 Beitragshöhe
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge regelt sich wie folgt.
Erwerbstätige Mitglieder | 36€ pro Jahr |
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose und Rentner | 24€ pro Jahr |
Schüler ab 12 Jahre | 12€ pro Jahr |
§4 Fälligkeit
Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum 31. März eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) auf folgende Kontoverbindung zu zahlen.
§5 Vereins Beitritt oder Austritt
Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahr) bei, oder aus, hat es jeweils den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.
§6 Schlußbestimmungen
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.Februar 2015 beschlossen und tritt mit gleicher Wirkung in Kraft. Eine Änderung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.