§1 Beitragszweck

Die Beiträge dienen der Geschäftsfähigkeit des Vereins und werden ausschließlich zu Zwecken des Vereins verwendet.

 

§2 Beitragspflicht

Jedes ordentliche Mitglied ist zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge verpflichtet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

§3 Beitragshöhe

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge regelt sich wie folgt.

Erwerbstätige Mitglieder 36€ pro Jahr
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose und Rentner 24€ pro Jahr
Schüler ab 12 Jahre 12€ pro Jahr

 

§4 Fälligkeit

Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum 31. März eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) auf folgende Kontoverbindung zu zahlen.

konto

 

§5 Vereins Beitritt oder Austritt

Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahr) bei, oder aus, hat es jeweils den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.

 

§6 Schlußbestimmungen

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.Februar 2015 beschlossen und tritt mit gleicher Wirkung in Kraft. Eine Änderung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.